Paritätischer Betreuungsverein Frankfurt am Main e.V.
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60311 Frankfurt am Main
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Das Wichtigste in Kürze:
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer Sie in allen wichtigen Angelegenheiten vertreten soll, falls Sie selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage sind.
Ehepartner oder Kinder sind keine gesetzlichen Vertreter. Sie müssen erst als Bevollmächtigte benannt werden.
Der Bevollmächtigte entscheidet an Ihrer Stelle ohne dass jemand prüft, ob Sie wirklich krank sind. Dies kann bei Vorliegender Vollmacht auch die finanziellen Angelegenheiten betreffen.
Die Vollmacht ist nur wirksam, solange sie der Bevollmächtigte im Original in den Händen hält und bei Bedarf auch vorlegen kann.
Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, muss das zuständige Gericht keinen Betreuer bestellen. Dadurch lässt sich ein Gerichtsverfahren vermeiden und es werden Kosten gespart.
Die Rechtsgrundlage für das Handeln des Bevollmächtigten findet sich in § 164 ff. BGB, das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten (sog. Auftrag) in § 662 ff. BGB.
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht selbst erstellen wollen, empfehlen wir das Muster des Bundesjustizministeriums: